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Neue Förderung: Zuschüsse für Solarstrom
- 30.01.2026
- | Landeshauptstadt Hannover
- Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) legt ein neues Förderprogramm für Photovoltaikanlagen auf großen Dachflächen auf.
Ziel ist es, das erhebliche Potenzial bestehender Dächer im Stadtgebiet Hannover stärker für die Gewinnung von Solarenergie zu nutzen und damit einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Die Förderung gilt ausdrücklich nur für das Stadtgebiet Hannover und grenzt sich damit von Förderangeboten der Region Hannover oder anderer Programme ab.
Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf bestehenden Nichtwohngebäuden, also insbesondere auf Gebäuden aus Gewerbe und Industrie. Wohngebäude sind von der Förderung ausgeschlossen. Ein besonderer Fokus liegt auf sogenannten Photovoltaik-Leichtbauweisen für Bestandsdächer, die statisch keine hohen Zusatzlasten aufnehmen können. Auf diese Weise sollen auch Dächer für die Solarstromerzeugung genutzt werden können, die bislang als ungeeignet galten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Förderzeitraum ist auf die Jahre 2026 und 2027 angelegt, eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Voraussetzung ist eine Mindestleistung der Photovoltaikanlage von 100 Kilowattpeak (kWp).
Die Förderhöhe beträgt bei konventionellen Photovoltaik-Modulen 100 Euro je kWp. Für Anlagen in Leichtbauweise, sofern diese aufgrund einer verminderten Tragfähigkeit der jeweiligen Dachfläche erforderlich ist, werden 400 Euro je kWp gewährt. Als Leichtbauweise gelten Folien oder Module mit einem Modulgewicht von maximal acht Kilogramm pro Quadratmeter sowie einem Gesamtgewicht auf dem Dach – einschließlich Modul, Tragkonstruktion, Beschwerung mit Ballasten und erforderlicher elektrischer Anschlüsse – von maximal 16 Kilogramm pro Quadratmeter. Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent der anrechenbaren Kosten begrenzt und unterliegt zudem Höchstbeträgen je Hausanschrift.
Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer*innen und langfristige Nutzer*innen der Gebäude als auch Contracting-Firmen. Förderfähig sind ausschließlich marktübliche, neue Photovoltaikanlagen, die noch nicht beauftragt oder begonnen wurden und durch anerkannte Fachfirmen installiert werden. Nicht förderfähig sind Dächer von Neubauten, Photovoltaikanlagen, die der Solarpflicht gemäß Niedersächsischer Bauordnung unterliegen, sowie der Ersatz bestehender Photovoltaikanlagen.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2035 verfolgt die LHH das Ziel, ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten und den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich voranzubringen. Photovoltaik spielt dabei eine zentrale Rolle. Insbesondere große Dachflächen von Gewerbe- und Industriegebäuden bieten gute Voraussetzungen, um Solarstrom in relevanter Größenordnung zu erzeugen, ohne zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen sind in der Förderrichtlinie zusammengefasst, die zum Download bereitgestellt wird: Photovoltaik-Förderung für Unternehmen und Institutionen – Hannover.de
Das Online-Antragsverfahren ist direkt hier aufzurufen: https://beks-online.de/leistungen/energie-und-klimaschutzmanagement/foerderprogramm-pv-auf-grossen-daechern
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