Das Stromnetz im Wandel
Der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere von Photovoltaik (PV), geht damit einher, dass phasenweite mehr Strom produziert wird, als direkt am Ort der Produktion verbraucht wird. Der überschüssige Strom wird direkt in die örtlichen Stromnetze eingespeist. Dies kann zu einer Überlastung führen. Um dem entgegenzuwirken, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: Zum Beispiel können Kraftwerke „abgeregelt” werden – das heißt, dass die Stromproduktion gezielt reduziert oder sogar ganz gestoppt wird. Zunächst betrifft dies Kraftwerke, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Genügt dies vor dem Hintergrund der Netzstabilität aber nicht, werden auch Wind- und PV-Anlagen heruntergeregelt. Diesen Vorgang nennt man im Fachjargon „Redispatch”. Außerdem entstehen in diesem Zusammenhang aufgrund der geringen, aber festgesetzten Einspeisevergütung für Anlagenbetreiber:innen unabhängig vom insgesamt verbrauchten Strom sogenannte „negative Strompreise”. Die mit diesen finanziellen und netztechnischen Mechanismen verbundenen Kosten tragen am Ende die Kunden:innen.
Daher besteht Handlungsbedarf, um eine flexible und zukunftsfähige Lösung für die erneuerbare Energieversorgung zu finden. Denn zur Erreichung der Klimaziele im Energiesektor ist ein weiterer Ausbau von PV-Energie geplant und notwendig. Auch von den Vorteilen einer eigenen Solarstromanlage möchten viele Eigenheimbesitzende profitieren.
Das „Solarspitzengesetz“
Das umgangssprachlich „Solarspitzengesetz“ genannte „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüsse” setzt exakt an dieser Stelle an: Es soll die Spitzen in der Solarstrom-Produktion abfedern.
Vor diesem Hintergrund gelten für Photovoltaikanlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, neue Regelungen. Am bekanntesten ist dabei wohl die sogenannte „Nullvergütung”. Das bedeutet, dass in Zeiten von negativen Strompreisen bei Anlagen mit einer Leistung zwischen zwei und 100 Kilowattpeak (kWp), die einen Smart Meter haben, keine Einspeisevergütung mehr gezahlt wird. Wenn eine Anlage zwischen zwei und 100 kWp kein Smart Meter besitzt, was für viele Anlagen gilt, erfolgt die Begrenzung über den Wechselrichter, dessen Einspeiseleistung in das Netz auf 60 Prozent gedrosselt wird. Konkret heißt das, dass in Zeiten von negativen Strompreisen entweder nur 60 Prozent des nicht selbst verbrauchten Stroms gegen Vergütung eingespeist werden kann (ohne Smart-Meter) oder der gesamte nicht selbst verbrauchte Strom eingespeist werden kann, dafür aber keine Vergütung gezahlt wird (mit Smart Meter). Die damit verbundene Sorge um die Amortisation von PV-Anlagen durch die reduzierte Einspeisevergütung wurde im Gesetz mit §51a aufgegriffen: Der Vergütungszeitraum von PV-Anlagen wurde verlängert. So wird eine Vergütung des eingespeisten Stroms auch über den 20-jährigen Förderzeitraum hinaus möglich und die Wirtschaftlichkeit der Anlange bleibt erhalten.
Die PV-Pflicht: Wann, wo, wie viel?
Vielen Hausbesitzenden besser bekannt ist die PV-Pflicht in der Niedersächsischen Landesbauordnung (NBauO). Sie besagt, dass alle Dachflächen auf Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern mindestens zur Hälfte mit einer Solarenergie-Anlage zur Stromerzeugung belegt werden müssen. Für Bestandsgebäude gilt die PV-Pflicht im Falle einer Erhöhung oder einem Anbau des Gebäudes sowie bei einer Dacherneuerung ab Dachflächen von 50 Quadratmetern. Ausnahmen bilden nach §32a Absatz 4 der NBauO „andere öffentlich-rechtliche Pflichten“, beispielsweise Denkmalschutz, „technische Unmöglichkeit“, zum Beispiel bei einem Reetdach, oder eine fehlende Wirtschaftlichkeit der zu errichtenden PV-Anlage. Hier geht man allgemein von einer Amortisationszeit von 20 Jahren aus, über die hinaus eine Anlage als nicht mehr wirtschaftlich angesehen wird. Zahlen und Rechenbeispiele dazu finden Sie bei der Niedersächsischen Klimaschutz und Energieagentur und in unserem Wissensartikel. Wichtig bei diesen Ausnahmeregelungen ist, dass das Zutreffen von einer oder mehreren Ausnahmen nicht zwangsläufig zu einer Befreiung von der Installation von Solar-Energie führen. Gegebenenfalls kann eine kleinere Anlage installiert werden. Die KEAN empfiehlt Immobilienbesitzenden, zutreffende Ausnahmekriterien zu dokumentieren und gegebenenfalls nur eine kleinere Fläche mit PV zu belegen.
Insgesamt ergibt besonders die Installation einer PV-Anlage im Falle einer Dachsanierung Sinn, da hier Synergien bei der Durchführung der Baumaßnahme genutzt werden können.
PV zum Ausprobieren
Wer zur Miete wohnt oder eine PV-Anlage in kleinerem Umfang nutzen möchte, kann sich eine Steckersolaranlage kaufen. Es dürfen Module mit einer Leistung von zwei kWp und ein Wechselrichter mit einer Leistung von 800 Watt betrieben werden (Stand Februar 2026). Da diese Kleinanlagen für die Abdeckung des eigenen Verbrauchs vorgesehen sind, erfolgt pauschal keine Einspeisevergütung. Möchte man diese in Anspruch nehmen, ist die Installation eines Zwei-Richtungszählers erforderlich. Rechtlich zu beachten ist, dass eine Steckersolaranlage im Marktstammdatenregister angemeldet werden muss. Außerdem wurde die Installation einer Steckersolaranlage im Mietrecht als eine sogenannte privilegierte Maßnahme eingestuft, sodass eine Installation nur bei Unzumutbarkeit verweigert werden darf. Ebenfalls normiert wurde die strittige Frage nach den Steckern für die Balkonkraftwerke. Seit Dezember 2025 regelt die DIN VDE V0126-95, das die klassischen Schuko-Stecker bei einer Modulleistung von unter 960 Watt an den normalen Steckdosen verwendet werden dürfen. Ist mehr PV- Leistung installiert, können Vorrichtungen am Wechselrichter, die den Stromfluss unterbrechen, wenn der Stecker aus der Dose gezogen wird, oder Schutzhülsen die nötige Sicherheit gewährleisten. Finanziell relevant ist noch, dass seit 2023 die Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke entfällt. Ob Sie noch Förderungen für Ihre große oder kleine PV-Anlage in Anspruch nehmen können, erfahren Sie mithilfe unseres Fördermittelkompasses.
Fazit
Die zunehmende Dezentralisierung der Stromversorgung in Deutschland wirft verschiedene Fragen für Stromkund:innen, Anlagenbesitzende und Netzbetreiber:innen auf. Dabei zeichnen sich bereits mehrere positive Entwicklungen ab. Zunächst steigt der Anteil des Eigenverbrauchs von Solarstrom in Deutschland seit Jahren kontinuierlich an, da die Einspeisevergütungen in der Regel unter dem Preis für den Bezug aus dem Stromnetz liegen. Anlagenbesitzende können, je nach vorhandener Technik, so bei den Strom–, Heiz- und Treibstoffkosten sparen. Das beschleunigt die Amortisationen von effizienter erneuerbarer Technik. Auch für die Netzstabilität ist diese Entwicklung positiv, da so ein geringerer Anteil des Stroms ins Netz eingespeist wird und verteilt werden muss. Durch die geringeren CO2-Emissionen trägt der Ausbau der erneuerbaren Energien zudem erheblich zum Klimaschutz bei.
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