1. Vielfältige Fördermöglichkeiten
Die beiden wichtigsten Förder-Anlaufstellen für Ihre Wärmepumpe sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch in Niedersachsen und speziell für die Region Hannover gibt es aktuell Förderungen.
Grundsätzlich gilt: Die Fördersätze werden von Zeit zu Zeit angepasst; die Fördermitteltöpfe sind endlich und können irgendwann ausgeschöpft sein. Daher sollten Sie rechtzeitig aktiv werden und früh eine Förderung beantragen. Dabei können Sie verschiedene Fördermittel z. B. für Wärmepumpen, Dämmung und Lüftungsanlagen nutzen und diese miteinander kombinieren. Sie sollten jedoch die entsprechenden Anträge vor Beginn Ihres Vorhabens stellen, da Ihr Neubau- bzw. Sanierungsprojekt verschiedene Voraussetzungen erfüllen muss. Detaillierte Infos erhalten sie hier.
Auch die beauftragten Fachbetriebe sind in der Regel gut über die Fördermöglichkeiten informiert. Online steht Ihnen unser Fördermittelkompass hier kostenlos zur Verfügung. Und natürlich sind auch die Hersteller von Wärmepumpen gute Anlaufstellen, um Informationen rund um die unterschiedlichen Wärmepumpenarten, ihre technischen Vorteile sowie die Fördermöglichkeiten einzuholen.
2. Wärmepumpenförderung durch die KfW
Die Förderhöhe für Luft-, Erd- und Wasserwärmepumpen liegt seit Beginn 2024 zwischen 30 und 70 Prozent. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Zusätzlich gibt es eine einkommensabhängige Zusatzförderung (30 %), sowie einen Geschwindigkeitsbonus (20 %) und einen Bonus für die Wahl eines natürlichen Kältemittels (5 %).
Wärmepumpen arbeiten umso effizienter, je weniger Strom sie verbrauchen. Doch das ist von verschiedenen Faktoren abhängig – angefangen bei einer ausreichenden Dämmung Ihres Hauses, passenden Heizkörpern und möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen für Heizung und Warmwasser. Bei der Bundesförderung sind daher nicht nur die Luftwärmepumpe selbst sowie bei Erd- bzw. Wasser-Wärmepumpen, sondern auch die Erschließung der Wärmequellen durch Grabungen oder Bohrungen förderfähig. Auch die fachgerechte Installation und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung einer Wärmepumpe können gefördert werden.
- Dazu zählen beispielsweise:
- Flächenheizungen
- Niedertemperaturheizkörper
- Heizwasserpufferspeicher
- Warmwasserspeicher
- Energie-Managementsysteme
- Digitale Stromzähler
- Hydraulischer Abgleich

3. Voraussetzungen
Der hydraulische Abgleich wird dabei vom BAFA für die Förderung genauso vorausgesetzt wie bestimmte Mindestwerte bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ƞ (ETAs). Diese geben an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme aufgewendet werden muss.
4. Antrag rechtzeitig stellen
Den Antrag auf Förderung können Sie zusammen mit einem Kostenvoranschlag auf der KfW-Website einreichen. Diesen sollten Sie unbedingt vor dem Kauf der Wärmepumpe bzw. der Beauftragung eines Fachbetriebs stellen, da Sie sonst nicht förderberechtigt sind. Erst in der Folge dürfen Sie den entsprechenden Handwerksbetrieben das Startzeichen geben. Einzige Ausnahme: Wer zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30.11.2023 nachholen. Nach der Wärmepumpeninstallation und Inbetriebnahme sind später noch weitere Belege wie z. B. die Handwerkerrechnung nachzureichen. Wenn Sie einen Antrag stellen, unterstützt Sie die KfW online zusätzlich mit Hinweisen, einem Merkblatt und weiterführenden Informationen zu Fördervoraussetzungen und -höhe.
5. Wärmepumpenförderung durch proKlima Hannover
Liegt Ihr Wohngebäude im Fördergebiet des enercity-Fonds proKlima, also in Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Hemmingen und Ronnenberg, können Sie das Förderangebot von proKlima nutzen – einem Fond von enercity.
Die Förderung für Luft-/Wasser-Wärmepumpen beläuft sich auf 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 3.000 Euro, während für Erdreich-Wärmepumpen 10 % der förderfähigen Kosten mit einem Maximum von 5.000 Euro gewährt werden. Es gelten die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) und zusätzlich die Optimierung der Heizungsanlage, ein Wärmespeicher der Energieeffizienzklasse B und Messtechnik für Heizung, Trinkwarmwasser und Strom. Die Wärmepumpe muss zudem mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
6. Wärmepumpen von der Steuer absetzen
Anstelle einer Antragstellung beim BAFA oder der KfW können Sie sich auch für die Absetzung von der Steuer entscheiden. Auf diesem Wege lassen sich verteilt über 3 Jahre 20 Prozent der Aufwendungen für die energetische Gebäudesanierung mit der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die maximale Steuerermäßigung beträgt dabei 40.000 Euro. Den Steuervorteil können Sie für den Einbau einer Wärmepumpe, aber auch für andere Maßnahmen wie z. B. eine alternative Heizungsoptimierung oder eine wirkungsvolle Dämmung nutzen. Vorausgesetzt werden dafür ein Mindestalter Ihres Hauses von 10 Jahren und die Eigennutzung Ihrer Immobilie. Der Vorteil dieser Variante der Wärmepumpen-Förderung: Sie müssen im Vorfeld diese Maßnahmen nicht beantragen. Lediglich eine Bescheinigung des jeweiligen Fachunternehmens müssen Sie nachträglich einreichen. Andererseits können Sie sich mit dem Mehraufwand der Antragstellung beim BAFA höhere Förderungen von bis zu 40 Prozent sichern. Wenn Sie sich für die steuerliche Absetzbarkeit von Wärmepumpen interessieren, finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums weiterführende Informationen.
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