Förderung ist nicht gleich Förderung
Wer sich auf die Recherche nach finanzieller Unterstützung für das eigene Sanierungsvorhaben begibt, stößt auf eine Vielfalt von Fördermöglichkeiten. Am häufigsten kommen dabei diese zwei Formen vor: Zuschüsse und Förderkredite.
Ein Zuschuss bedeutet, dass ein Anteil der förderfähigen Kosten einer Sanierungsmaßnahme zu einem bestimmten Prozentsatz oder einer Höchstsumme nach Durchführung der Maßnahmen von der zuständigen Institution ausgezahlt wird. Hierbei müssen Eigentümer:innen also zunächst in Vorkasse gehen und nach Abschluss der Maßnahme dem Fördermittelgeber die antragsgemäße Durchführung nachweisen, um die Förderung ausbezahlt zu bekommen. Im Gegensatz zu einem Kredit ist ein Zuschuss nicht rückzahlbar. Ein Förderkredit hingegen ist ein Darlehen, das die Investition in eine bestimmte Maßnahme ermöglichen soll. Neben günstigen und langfristigen Zinsen gehören auch Tilgungszuschüsse zu den Vorteilen dieser Förderungen, da sie den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren und somit die Laufzeit des Kredites verkürzen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Eine dritte Form der Förderung ist die steuerliche Absetzbarkeit nach §35c des Einkommenssteuergesetzes. Hierbei können bis Ende des Jahres 2029 die Kosten für Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass Maßnahmen von einem Fachunternehmen gemäß den technischen Anforderungen ausgeführt werden. Eigenleistungen sind daher nicht absetzbar. Zu den absetzbaren Modernisierungen zählen beispielsweise Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Türen sowie Modernisierung und die Optimierung der Heizungsanlage. Pro Objekt können 20 % der Kosten, maximal jedoch 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahre hinweg geltend gemacht werden. Die Beantragung erfolgt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, wofür eine entsprechende Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen erforderlich ist. Wichtig: Die steuerliche Absetzbarkeit einer Maßnahme kann nicht mit anderen Bundesförderungen, etwa von der BAFA oder der KfW, werden. Im Vergleich zu anderen Förderformen bringt sie also verschiedene Vor- und Nachteile mit sich.
Die Fördermittelkulisse und Kumulierungen in der Region Hannover
Ein Blick in unseren Fördermittelkompass zeigt, dass es in der Region eine Vielzahl von Fördermittelgebern gibt. Angefangen bei den bundesweit agierenden Institutionen wie BAFA und KfW, der landesweiten NBank, hat auch die Region Hannover selbst attraktive Förderprogramme im Angebot, beispielsweise die Dach-Solar-Richtlinie. Auch die Stadt Hannover und anderen Kommunen in der Region Hannover haben teilweise eigene Förderrichtlinien erlassen oder bieten, in Abstimmung mit den kommunalen Stadtwerken, Beratungsangebote an. Diese kommunalen Förderungen umfassen beispielsweise Zuschüsse zu Balkonkraftanlagen, Dachbegrünungen, dem Pflanzen heimischer Baumarten oder Dach-PV-Anlagen. In den Kommunen Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze und in der Landeshauptstadt stehen außerdem Förder- und Beratungsangebote von proKlima – Der enercity-Fond zur Verfügung. Diese Angebote umfassen Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie die Themen Heizung und Wärmeversorgung, Gebäudehülle und Solarenergie. Auch für Klimaschutz und Bildung sowie für gemeinnützige Institutionen und Einzelprojekte gibt es Förder- und Beratungsangebote. Wer im proKlima-Gebiet wohnt und modernisieren möchte, kommt um dieses breite Angebot nicht herum. Bei der Kumulierung gilt es, wie bei anderen Fördermitteln auch, einen Blick in die Förderbestimmungen zu werfen und zu prüfen, ob eine Kumulierung mehrerer öffentlicher Mittel überhaupt möglich ist.
Fördermittel clever nutzen
Möchten Sie sich schnell und unkompliziert über mögliche Fördermittel sowie Beratungen informieren, schauen Sie gerne in unseren regelmäßig aktualisierten Fördermittel-Kompass für Privathaushalte in der Region Hannover: foerdermittelkompass.info/
Dieser enthält eine Zusammenstellung der lokalen, regionalen und bundesweiten Fördermittel sowie Beratungsangebote.
So können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Da es verschiedene Kombinationsmöglichkeiten und Kumulierungsgrenzen gibt, empfehlen wir, unabhängige Fachpersonen, z. B. Energieberater:innen hinzuzuziehen. Auch in unseren Onlineberatungen können die Energieberater:innen einen ersten Überblick geben, welche Fördermöglichkeiten in Frage kommen. Auch bei der telefonischen Energieberatung und stationären Beratung der Verbraucherzentrale oder bei den Klimaschutzmanager: innen vor Ort werden Fragen beantwortet. Für die Förderungen von proKlima in den genannten Kommunen stehen die Kolleg:innen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Über den Fördermittelkompass werden Sie an die entsprechenden Stellen verwiesen.
Gut zu wissen
Neben den genannten Aspekten gibt es noch einige wichtige Punkte, die bei der Inanspruchnahme von Fördergeldern berücksichtigt werden sollten. Zunächst sollte man sich vor Maßnahmenbeginn gründlich über die Antragsstellung informieren, da Förderungen in der Regel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen. Dies nicht zu beachten kann dazu führen, dass keine Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
Ebenfalls ist wichtig, dass für die meisten KfW- Förderungen die Dienste von Experten für Energieeffizienz in Anspruch genommen werden müssen. Diese Experten beraten Sie zunächst technisch zu den Maßnahmen, etwa der Auslegung der Leistung einer Wärmepumpe, und erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit den technischen Daten, den förderfähigen Kosten und der Bestätigung, dass die Förderbedingungen eingehalten werden. Eine Ausnahme ist die Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) der KfW. Hier ist es ebenfalls möglich, dass das ausführende Fachunternehmen die entsprechenden Dokumente erstellt.
Nach Abschluss der Maßnahmen kann Ihnen dieser Berater oder der beauftragte Fachunternehmer auch die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen, die Sie für die Auszahlung der zugesagten Fördergelder benötigen.
Bei den von der BAFA geförderten Maßnahmen, etwa Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, ist die Einbeziehung von Energieeffizienz-Experten ebenfalls verpflichtend. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, sich die Energieberatung zum Wohngebäude zu 50 % fördern zu lassen. Lediglich bei Förderungen zur Heizungsoptimierung ist die Einbindung von Energieeffizienz-Experten optional. Wird die Maßnahme darüber hinaus als Teil eines Individuelle Sanierungsfahrplans (ISFP) im Zuge der geförderten Beratung durchgeführt, erhöht sich der Förderanteil für die Maßnahme um 5 %, außerdem erhöht sich die Gesamtsumme der förderfähigen Ausgaben.
Fazit
Sich mit den Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen auseinanderzusetzen, ist für Eigentümer:innen praktisch unverzichtbar. Je nach Art, Umfang und Budget können geförderte Sanierungen die Energiekosten senken und den Wohnkomfort erhöhen. Die wichtigste Grundlage ist eine fundierte und unabhängige Beratung und eine eigenständige Auseinandersetzung mit dem Thema zu beschäftigen, um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am eigenen Objekt planen zu können, bevor im zweiten Schritt die passenden Förderangebote ausgewählt werden.


