In diesem Beitrag liegt der Schwerpunkt auf den energetischen Anforderungen des GEG bei der Altbausanierung. Sie erfahren, auf welche Regelungen Sie achten müssen, sobald Sie Änderungen an Ihrem Eigenheim vornehmen möchten, damit Sie optimal auf Ihr Sanierungsvorhaben vorbereitet sind.
1. Das GEG auf einen Blick
Für Hausbesitzende in Deutschland, die bauen oder sanieren, ist das GEG ein wichtiges Instrument, um einen niedrigen Energieverbrauch sicherzustellen. Es legt Grenzwerte für Fenster, Dämmung und Anlagentechnik in puncto energetischer Qualität fest. Auch bei älteren Gebäuden können Eigentümer:innen, Käufer:innen oder Erb:innen in bestimmten Fällen zur Sanierung verpflichtet werden. Ausgenommen davon sind jedoch unterirdische Anlagen, Gewächshäuser, selten beheizte Gebäude oder Gebetshäuser.
Das GEG formuliert auch Anforderungen an die vorhandene Klimatechnik und den Wärmeschutz, um ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und den Energiebedarf zu begrenzen. Das GEG leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt des Wohlbefindens und zum Einsparen von Heizenergie.
2. Anforderungen des GEG im Rahmen einer Erneuerung oder Modernisierung
Bestandsgebäude tragen mehr zum bundesweiten Energiebedarf bei als Neubauten. Daher ist es wichtig, dass Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bestimmte Austausch- und Nachrüstpflichten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllen. Es bestehen auch bedingte Anforderungen, die Sie nur beachten müssen, wenn Sie das Gebäude ohnehin modernisieren wollen.
3. Was Sie generell austauschen oder nachrüsten müssen
Alle Mehrfamilienhäuser unterliegen bestimmten Austausch- und Nachrüstpflichten. Ausnahmen gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern Sie seit Februar 2002 Eigentümerin oder Eigentümer sind. Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen, haben Sie zwei Jahre Zeit, um diese Verpflichtungen zu erfüllen.
Bis Ende 2015 mussten bereits alle begehbaren obersten Geschossdecken gedämmt werden, einschließlich Dachböden und nicht ausgebauter Aufenthalts- und Trockenräume, wenn sie nicht über den Mindestwärmeschutz (ca. vier Zentimeter Dämmung) verfügen. Alternativ lässt sich auch das Dach dämmen.
4. Was Sie bei Sanierungsvorhaben beachten müssen
Wenn Sie bestehende Bauteile modernisieren oder verändern wollen, gibt Ihnen das GEG Mindeststandards vor, die Sie durch bauliche Veränderungen erreichen müssen. Dies gilt zum Beispiel für den Austausch des Fassadenputzes oder der Fenster. Soll das Haus lediglich einen neuen Anstrich erhalten, ist das GEG nicht relevant. Allerdings ist es auch hier sinnvoll, die Malerarbeiten mit einer Fassadendämmung zu verbinden, da ohnehin ein Gerüst aufgestellt werden muss.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Anforderungen des GEG bei der Sanierung von Bestandsgebäuden zu erfüllen.
Werden einzelne Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (z. B. Fassadendämmung) oder bestimmte Bauteile erneuert (z. B. Fensteraustausch), stellt das GEG bestimmte Anforderungen an den U-Wert des Bauteils. Diese müssen Sie einhalten.
Bei umfassenden Modernisierungen müssen Sie wie bei einem Neubau eine Gesamtenergiebilanz erstellen. Auch hier können Sie wie gewohnt entweder die Primärenergie oder – wenn die Baubehörde es erlaubt – den Treibhausgasausstoß berechnen.
Beim Primären-Energieverfahren darf der Primärenergiebedarf des sanierten Gebäudes bis zu 85 % über dem eines Neubaus liegen. Bei der Betrachtung der Treibhausgasemissionen dürfen diese maximal das Niveau eines vergleichbaren Neubaus erreichen.
Quelle: Verbraucherzentrale.de
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