Nach der Planung einer energetischen Sanierung steht ein zentraler nächster Schritt an: die Beantragung von Fördermitteln. Der folgende Text gibt einen strukturierten Überblick über den Ablauf bei den beiden größten Fördermittelgebenden, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – von der ersten Orientierung bis zur Auszahlung.
1. Ausgangspunkt
Wer sich intensiv mit den bautechnischen Aspekten einer energetischen Sanierung beschäftigt hat, gelangt nach Abschluss der Planung zur Beantragung von Fördermitteln. Ausgangspunkt ist dabei, dass die Sanierungsmaßnahme bereits gemeinsam mit einer/m Energieeffizienz-Expert:in oder einem Fachbetrieb geplant wurde, eine Beratung stattgefunden hat und mögliche Förderpotentiale bekannt sind. Wichtig ist zudem, dass mit der Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
2. Überblick über Fördermöglichkeiten
Im nächsten Schritt gilt es, sich einen Überblick über die passenden Förderprogramme zu verschaffen. Dabei spielen insbesondere folgende Fragen eine Rolle:
- Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- Welche finanziellen Konditionen gelten?
- Wer ist antragsberechtigt?
Die entsprechenden Informationen sind in der Regel auf den Webseiten der Förderinstitutionen verfügbar. Ergänzend empfiehlt es sich, auch die bereitgestellten Merkblätter, Allgemeinen Bestimmungen und Informationsblätter zu prüfen, da sich so Unklarheiten frühzeitig vermeiden oder leichter klären lassen.
3. Zuschuss oder Kredit
Sobald geeignete Förderprogramme identifiziert wurden, kann die Antragstellung vorbereitet werden. Dabei ist zwischen Zuschüssen und Krediten zu unterscheiden. Zuschüsse werden direkt bei den jeweiligen Institutionen beantragt. Kredite der KfW hingegen werden gemeinsam mit der Hausbankgeplant und vor Beginn der Maßnahme beantragt. Das Kreditinstitut reicht den Antrag ein; nach Prüfung und Bewilligung können die Mittel über die Hausbank abgerufen werden.
4. Vorbereitung der Antragstellung
Der Ablauf der Antragstellung lässt sich in mehrere Phasen gliedern, die sich je nach Förderinstitution leicht unterscheiden. In der Vorbereitung werden die Maßnahmen konkret geplant, Angebote eingeholt und – insbesondere bei Krediten – die Konditionen mit der Bank oder der/m Finanzierungspartner:in abgestimmt. Angebote stehen dabei in der Regel unter Fördervorbehalt und werden erst mit der Bewilligung verbindlich:
Hinweis auf Fördermittelkompass der Klimaschutzagentur Region Hannover:
Möchten Sie sich über mögliche Fördermittel sowie Beratungen informieren, so schauen Sie gern in unseren regelmäßig aktualisierten Fördermittel-Kompass für Privathaushalte in der Region Hannover: foerdermittelkompass.info/
Dieser beinhaltet eine Zusammenstellung der lokalen, regionalen und bundesweiten Fördermittel und Beratungsangebote.
5. Antragstellung
Die eigentliche Antragstellung erfolgt gemeinsam mit der/dem Energieeffizienz-Expert:in oder dem Fachbetrieb. Der Antrag wird entweder über die Hausbanken oder über die Online-Portale der Förderinstitutionen eingereicht. Als fachlicher Nachweis sind entsprechende Dokumente notwendig: Bei der KfW ist dies die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), beim BAFA die „Technische Projektbeschreibung“ (TPB).
6. Bearbeitung und Bewilligung
In der anschließenden Bearbeitungsphase prüft die jeweilige Institution die eingereichten Unterlagen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Antragstellende einen Zuwendungsbescheid. Dieser enthält die Förderzusage, reserviert die Fördersumme und erläutert die weiteren Schritte. Zudem wird die Zusammensetzung der Förderung transparent dargestellt. Mit diesem Bescheid kann die Umsetzung der geplanten Maßnahmen begonnen werden, die innerhalb des festgelegten Zeitraums abgeschlossen werden müssen.
7. Auszahlung der Fördermittel
Nach Abschluss der Maßnahmen folgt die Auszahlungsphase. Hierfür erstellen die beteiligten Fachleute die erforderlichen Nachweise: Bei der KfW die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), beim BAFA den „Technischen Projektnachweis“ (TPN). Zusätzlich ist beim BAFA ein Verwendungsnachweis einzureichen. Alle Nachweise werden zusammen mit den Rechnungen der beteiligten Unternehmen in den jeweiligen Online-Portalen hochgeladen. Dabei ist es wichtig, alle Fristen einzuhalten, um die Auszahlung nicht zu gefährden.
Nach abschließender Prüfung erhalten Antragstellende eine Rückmeldung über die endgültige Förderhöhe: Bei der KfW erfolgt dies über eine Auszahlungsbestätigung, beim BAFA über einen Festsetzungsbescheid. Die tatsächlich ausgezahlte Fördersumme hängt von den umgesetzten Maßnahmen ab, beispielsweise von der erreichten Effizienzstufe oder den technischen Eigenschaften einzelner Bauteile.
8. Unterstützung und Ansprechpartner:innen
Während des gesamten Prozesses können verschiedene Ansprechpersonen unterstützen. Dazu zählen insbesondere Energieberater:innen, ausführende Fachbetriebe sowie Banken oder Finanzierungspartner:innen. KfW-Kredite werden über Banken abgewickelt, da die KfW selbst keine eigenen Filialen betreibt. Zuschüsse der KfW sowie Förderungen des BAFA werden über die jeweiligen Online-Portale verwaltet und beantragt. Darüber hinaus bieten beide Institutionen auch telefonische Beratung zu ihren Förderprogrammen an.
9. Weiterführende Links
Die Klimaschutzagentur Region Hannover bietet einen weiterführenden kostenfreien Online-Vortrag zu diesem Thema an: https://klimaschutz-hannover.de/veranstaltung/schritt-fuer-schritt-zur-foerderung/


