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Zeit, dass sich was dreht: Windenergie-Neuplanung abgeschlossen
- 04.04.2025
- | Region Hannover
- In 40 Gebieten auf 2,34 Prozent der Regionsfläche können Windparks entstehen

Die Energiewende in der Region Hannover kommt einen entscheidenden und großen Schritt voran: Die Regionsversammlung hat den Plänen der Verwaltung für die Windenergie-Neuplanung zugestimmt. Damit steht fest, wo zukünftig Windenergieanlagen gebaut werden können. Insgesamt 40 sogenannte Vorranggebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von rund 5.368 Hektar stehen für den Ausbau zur Verfügung. Das entspricht 2,34 Prozent des Gebiets der Region. Weitere Flächen können die Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung überprüfen und als zusätzliche Windenergiegebiete ausweisen, sodass unter dem Strich mehr als 2,5 Prozent der Regionsfläche für den Ausbau zur Verfügung stehen könnten.
„In den Vorranggebieten kann in einigen Jahren rund die Hälfte des Stroms für die Region Hannover erzeugt werden. Das ist ein echter Meilenstein für den Klimaschutz“, betont Regionspräsident Steffen Krach. „Dass uns diese Planung in einem dicht besiedelten Gebiet gelungen ist, sendet ein deutliches Signal: Die Region Hannover geht beim Klimaschutz konsequent voran.“
Darum legt die Region Hannover Flächen für die Windenergie fest
Die Region Hannover ist als Trägerin der Regionalplanung für die Festlegung von Flächen für die Windenergie zuständig. Dabei muss sie zum einen Vorgaben des Landes erfüllen: mindestens 0,63 Prozent der Regionsfläche müssen bis Ende 2032 festgelegt werden. Für das sogenannte Teilflächenziel des Landes zählen nur Gebiete, in denen Windenergieanlagen ohne Höhenbeschränkungen gebaut werden dürfen. Vom Land werden deshalb nicht die gesamten 2,34 Prozent, sondern nur 1,02 Prozent der Regionsfläche angerechnet, weil durch die Militärflughäfen in Celle und Wunstorf im Norden und Westen der Region Höhenbeschränkungen gelten.
Zum anderen verfolgt die Region mit der Ausweisung ihre selbstgesteckten Klimaschutzziele: „Wir haben uns 2021 vorgenommen, bis 2035 klimaneutral zu werden“, erläutert Jens Palandt, Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen. „Dann haben wir systematisch untersuchen lassen, was dafür passieren muss. Ein zentrales Ergebnis: Wir müssen zukünftig etwas mehr als 50 Prozent unseres Stroms aus Windkraft erzeugen. Dafür brauchen wir Windenergieanlagen auf mehr als 2 Prozent der Regionsfläche. Jetzt können wir sagen: Das bekommen wir hin!“
So sind die Vorranggebiete zustande gekommen
Die parallel beschlossene Erweiterung des Fernwärmesatzungsgebiets stellt bereits eine erste große Umsetzungsmaßnahme zur kommunalen Wärmeplanung dar. Die in der Ratssitzung am 27. März getroffenen Beschlüsse sind Ergebnis eines intensiven Dialogs. Über den Beteiligungsprozess im Januar und Februar 2024 sowie die große Ratsanhörung am 19. Januar 2024 hinaus befassten sich mehr als 30 öffentlich tagende Gremien (Stadtbezirksräte und Ratsausschüsse) mit der kommunalen Wärmeplanung.
Das passiert in den Vorranggebieten
Aktuell drehen sich in der Region Hannover 264 überwiegend ältere Windenergieanlagen, von denen die meisten in den kommenden Jahren ersetzt werden. Dieses Repowering findet zum Teil in den Vorranggebieten statt, teilweise werden dort auch neue Windparks geplant. Insgesamt könnten bis 2035 nach einer Modellrechnung bei optimaler Belegung in den Vorranggebieten 345 moderne Windenergieanlagen entstehen. Hinzu kommen einige Anlagen auf zusätzlichen Flächen der Kommunen. „Wir rechnen damit, dass in zehn Jahren rund 100 Anlagen mehr stehen als heute. Da die neuen, größeren Anlagen wesentlich leistungsstärker sind, vervielfacht sich dabei die installierte Leistung von derzeit 445 Megawatt auf 1,9 Gigawatt“, erläutert Jens Palandt.
Wie hoch die neuen Windenergieanlagen werden, hängt von zwei Faktoren ab: etwaigen Höhenbeschränkungen und dem Stand der Technik. Dort, wo keine Höhenbeschränkungen gelten, erreichen moderne Anlagentypen derzeit bis zu 260 Meter Gesamthöhe. Im Norden und Westen der Region muss der Luftraum für den militärischen Flugverkehr ab einer bestimmten Höhe von Hindernissen freigehalten werden. Je nach Geländehöhe können Windenergieanlagen dort in der Praxis nur eine Gesamthöhe von rund 180 bis 200 Metern erreichen.
So zum Beispiel im zukünftigen Vorranggebiet Mandelsloh: Die deanGruppe aus Neustadt a. Rbge. repowert hier aktuell einen Windpark. Marielena Bloh, Mitglied der Geschäftsführung des familiengeführten Unternehmens, berichtet: „Unserer Familie und unserem Team ist der Klima- und Umweltschutz ein ganz wichtiges Anliegen. Mit unseren Projekten im Bereich erneuerbare Energien wollen wir aktiv zur Energiewende beitragen. Unser Unternehmen wurde 1998 gegründet. Schon vorher, im Jahr 1991, wurde hier im Neustädter Land die erste Windenergieanlage von meinem Vater, Dr. Alexander Jäger-Bloh, geplant und errichtet.“
Nun kommen zwischen Mandelsloh und Lutter zehn moderne Anlagen mit einer jeweiligen Gesamthöhe von rund 200 Metern dazu. Sie ersetzen neun 25 Jahre alte Anlagen, die jeweils 95 Meter hoch waren. Der Leistungsunterschied ist trotz Höhenbeschränkung enorm: Der neue Windpark kann mehr als die zehnfache Strommenge produzieren und wird zukünftig etwa 30.000 Vier-Personen-Haushalte mit grüner Energie versorgen.
Das sind die Windenergie-Schwerpunkte in der Region
Dominic Herbst, Bürgermeister von Neustadt am Rübenberge, sagt: „Das Repowering-Projekt in Mandelsloh ist ein weiteres starkes Signal für unsere regionale Kompetenz im Bereich der erneuerbaren Energien. Es zeigt, dass Neustadt nicht nur Standort, sondern auch Treiber nachhaltiger Energieprojekte ist. Als Kommune haben wir unsere Verantwortung für den Klimaschutz schon immer sehr ernst genommen und ich begrüße es sehr, dass Neustadt weiterhin eine bedeutende Rolle im Bereich der Windenergie spielen wird.“ Vorranggebiete gibt es in 14 der 21 Regionskommunen. In Uetze, der Wedemark und Neustadt entstehen regionsweit die größten Flächen für Windenergie.
Beteiligung der Menschen vor Ort
Weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren hinaus, hat die Region Hannover im Laufe des Verfahrens zahlreiche Informationsveranstaltungen durchgeführt und mit den Einwohner*innen über die Planungen gesprochen. Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es zum Nachlesen unter www.hannover.de/neuplanung-wind. „Dort, wo vergleichsweise viele Anlagen entstehen könnten, gibt es kritische Stimmen. Insgesamt nehmen wir in der Bevölkerung aber eine breite Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie wahr“, berichtet Planungsdezernent Jens Palandt zusammen.
Regionspräsident Steffen Krach fasst zusammen: „Wir haben seit dem Beginn des Verfahrens vor zwei Jahren sehr klar kommuniziert, mit welchem Ziel wir in die Planungen gehen: Wir wollen nicht nur das Nötigste tun, sondern klimaneutral werden. Das funktioniert nicht ohne sichtbare Auswirkungen auf die Landschaft. Ich bin aber überzeugt davon, dass wir es hinbekommen haben, die Belastung für die Menschen in der Region trotz ambitionierter Planung in einem vertretbaren Maß zu halten. Und ich glaube, dass der Zuspruch weiter wachsen wird – auch durch neue Beteiligungsmöglichkeiten.“
Seit 2024 profitieren Kommunen und Einwohner*innen von der sogenannten Akzeptanzabgabe: 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom wird bei jeder neuen Windenergieanlage an die Kommune gezahlt, 0,1 Cent an Anwohner*innen im Umkreis von 2,5 Kilometern. Das sind pro Windenergieanlage bis zu 30.000 bzw. 15.000 Euro im Jahr. Beim Windpark in Mandelsloh ist die Abgabe rechtlich noch nicht verpflichtend, die deanGruppe beteiligt die Kommune auf freiwilliger Basis. In Neustadt a. Rbge. stehen dadurch jährlich etwa 200.000 Euro für die Akzeptanz der erneuerbaren Energien zur Verfügung.
So geht es weiter
Die Windenergie-Neuplanung, offizieller Name: Regionales Raumordnungsprogramm – Sachliches Teilprogramm Windenergie 2025, muss noch dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vorgelegt und von diesem genehmigt werden. Dafür hat die Aufsichtsbehörde drei Monate Zeit. Voraussichtlich im August tritt der Raumordnungsplan dann in Kraft und Projektierer können auf dieser Basis Windparks in den Vorranggebieten beantragen. Über die Genehmigung jeder einzelnen Anlage entscheidet wiederum die Region Hannover als Immissionsschutzbehörde. Dabei wird unter anderem geprüft, ob Auflagen zum Lärmschutz und Schattenschlag oder zusätzlicher Abstand zur Wohnbebauung notwendig sind.
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